Viersen Ratssitzung vom 11. September: "Bürgerbegehren: Stolpersteine ohne wenn und aber"

Am 11. September 2018 begann um 19 Uhr die Ratssitzung, in welcher das erfolgreiche Bürgerbegehren “Stolpersteine ohne wenn und aber” behandelt wurde.

Der Rat der Stadt Viersen hat in seiner Sitzung vom 24. April 2018 beschlossen, dass Stolpersteine zwar in der Stadt Viersen verlegt werden dürfen, dies jedoch nur dann und nur vor den Häusern dessen Eigentümer dieser Verlegung zugestimmt haben. Diese Entscheidung fällte der Rat nur mit knapper Mehrheit. Einige Bürgerinnen und Bürger waren mit dieser Entscheidung des Rates nicht einverstanden und planten ein entsprechendes Bürgerbegehren um den Ratsbeschluss aufheben zu lassen.

Die Sitzung begann am 11. September gegen 19 Uhr mit einer Gedenkminute und einer Gedenkrede durch die Bürgermeisterin zu Ehren des Verstorbenen Ratsherren Fritz Meies. Dann wurde die Sitzung eröffnet und die vorherigen 4 Tagesordnungspunkte zügig abgearbeitet (Schriftführer, neues Ratsmitglied, Einwohnerfragestunde und Genehmigung der letzten Niederschrift). Der 5. Tagesordnungspunkt war dann die Behandlung des Bürgerbegehrens. Bervor einem Vertreter des Bürgerbegehrens Gelegenheit zur Erläuterung desselben gegeben wurde, sprach die Bürgermeisterin allgemein über Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und dessen Stellung.

Dann wurde einem Vertreter Gelegenheit zur Erläuterung gegeben, von welchem mittels einer Rede Gebrauch gemacht wurde. In dieser Rede wurde die Bedeutung und das Wirken von Stolpersteinen erläutert und unter lautem Klatschen seitens der Ratsfrauen und -herren und der anwesenden Zuschauern beendete der Vertreter seine Rede. Dann wurden die Wortmeldungen seitens der Ratsfrauen und -herren eröffnet.

Die Fraktion Die Linke kam als erste zu Wort und der Redner beantragte die namentliche Abstimmung über den Punkt Nr. 3 der Beschlussvorlage des Bürgerbegehrens (Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24. April 2018).

Die SPD kam nach der Linken zu Wort und erklärte, dass Sie das Bürgerbegehren unterstützen. Ebenfalls will die SPD, so der Redner, die unvollständigen Listen mit NS-Opfern durch Hilfe des Kreisarchives und weiterer Initiativen auf den aktuellen Stand bringen.

Die FDP erklärte, dass es ablehnt den Ratsbeschluss vom 24. April 2018 aufzuheben. Hier wurde als Argument angeführt, dass es vergleichbare Städte mit solchen Regelungen wie Viersen existieren. Als Beispiel führte er München an, wo durch die kritische Sicht der dortigen jüdischen Gemeinde die Stolpersteine nur auf privatem Boden verlegt werden.

Die Grünen unterstützen das Bürgerbegehren und sagten, dass ein solches Veto-Recht nicht dem öffentlichen Interesse entsprechen würde. Auch kenne man kein solches Recht in einem Gesetzgebungsverfahren, einer Satzung oder Gebührenbescheides.

Als letztes kam die CDU, welche sich zuerst bei den Personen bedankt, welche sich für die Verlegung von Stolpersteinen einsetzen. Die CDU kritisiert ebenfalls die Stadtverwaltung, dass diese keine neuen Gespräche mit Hausbewohnern geführt habe. Auf diesen Vorwurf antwortet die Bürgermeisterin nach der Wortmeldung, dass die Politik die Verwaltung nicht beauftragt hätte, Gespräche zu führen.

Nach der CDU hatte die Fraktion FürVIE erneut eine Wortmeldung, in dieser wird erläutert das FürVIE für die Beschlussvorlage stimmen werde. Nach der letzten Wortmeldung wird darüber abgestimmt, ob eine geheime Abstimmung stattfinden soll. Dies wurde mit der Mehrheit bejaht. Die Beschlussvorlagen Nr. 1 und 2 (Formelle Zulässigkeit und Erläuterung zur Kenntniss nehmen) werden bei einer Enthaltung angenommen.

Zur geheimen Abstimmung wird aus jeder Fraktion ein Stimmzähler benannt. Die geheime Abstimmung beginnt, jedes Ratsmitglied wird dem Alphabet nach aufgerufen. Die Abstimmung dauerte ca. 13 Minuten ehe das Ergebnis der Abstimmung bekannt gegeben wurde.

Die Beschlussvorlage Nr. 3 wurde mit 35 Ja-Stimmen zu 14 Nein und 2 Enthaltungen angenommen. Damit hat der Rat der Stadt Viersen dem Bürgerbegehren entsprochen und damit entfällt der Bürgerentscheid, welcher sonst für den 9. Dezember 2018 festgesetzt worden wäre.

Die Bekanntgabe des Ergebnisses findet unter tosendem Applaus der Zuschauer statt. Kurz vor Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung beugt sich eine Zuschauerin über das Geländer, welches die Zuschauer vom Rat trennen soll, und bedankt sich für diese Entscheidung. Die Zuschauer klatschen erneut.